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    Der Energieausweis
    ist ein Pflichtdokument
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Wissenswertes


Energieausweis

Ein Energieausweis ist ein Dokument zur energetischen Bewertung von Wohngebäuden. Der Ausweis gibt auf einer Farbskala von Grün bis Rot Auskunft über den Energiebedarf oder Energieverbrauch einer Immobilie und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vor. Er ist mittlerweile ein Pflichtdokument bei der Immobilienvermittlung. Geht man der Regelung nicht nach, drohen Geldbußen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Bei dieser Art des Energieausweises liegen die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden zugrunde. Diese Daten werden witterungsbereinigt und mit Bezug auf Gebäudenutzfläche und Wohneinheiten berechnet.
Hier ist es sinnvoll zu beachten, wer die Immobilie vorher bewohnt hat. Eine fünf-köpfige Familie haben andere Verbrauchswerte als ein Single-Haushalt.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Beim Energiebedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes mit Hilfe eines technischen Gutachtens ermittelt, wobei der technische Zustand eines Gebäudes (Heizanlage, Dichte der Fenster, Dämmung usw.) berücksichtigt wird. Bei Wohnungen wird die Gesamtmessung des Hauses auf die einzelnen Wohnungen umgelegt. Vorteil: Ermittlung der Energieeffizienz anhand objektiver Daten; nicht vom Heizverhalten der Bewohner beeinflusst. Was für ein Energieausweis für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie von uns und ihrem Energieberater.


Makleralleinauftrag

Warum ein Makleralleinauftrag sinnvoll ist:

Einige Eigentümer erhoffen sich durch die Einschaltung mehrerer Makler eine schnellere und effizientere Vermarktung Ihrer Immobilie. Hierdurch werden aber folgende Faktoren nicht berücksichtigt: potenzielle Käufer werden dadurch eher verschreckt.

Ihnen ist nicht klar, wer eigentlich zuständig ist? Können Zusagen vom Makler überhaupt eingehalten werden, wenn andere die Immobilie ebenfalls vermarkten? Ist die Immobilie sogar schon verkauft? Oder wird vielleicht mehrfach die Provision verlangt? Eine Besichtigung Ihrer Immobilie wird somit direkt ausgeschlossen.

Für den Makler gelten ebenfalls Unsicherheiten, da er viel Zeit und Geld für die Vermittlung Ihrer Immobilie einsetzt. Wenn dann ein anderer Makler die Immobilie zwischenzeitlich veräußert, ist das natürlich verschwendete Arbeitsmühe und ein großer Verlust. Aus diesem Grund werden Makler Ihre Immobilie nicht mit dem gleichen Engagement vermarkten, wie es ein einzelner mit Alleinauftrag machen wird. Nur der allein beauftragte Immobilienmakler hat die volle Kontrolle und kann eine individuelle Vermarktungsstrategie für Ihre Immobilie entwickeln. Zudem besteht der Vorteil auch in der Betreuung von möglichen Kaufinteressenten, da diese ebenfalls gründlicher und nachhaltiger bei einem Makleralleinauftrag erfolgt.

Gerne beraten wir Sie persönlich über die Vorteile eines Makleralleinauftrages!


Das Bestellerprinzip

Seit dem 01.06.2015 gilt auf dem Immobilienmarkt das Bestellerprinzip. Die Bundesregierung will im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung erreichen, dass Mieter von der Maklergebühr entlastet werden sollen. Jetzt soll der Grundsatz gelten, dass derjenige, der den Makler bestellt, auch die Provision zahlt. Das Provisionsverlangen kann nur dann vom Mieter verlangt werden, wenn er ausdrücklich einen Makler mit der Suche einer Mietimmobilie beauftragt.

Dieser Grundsatz gilt bisher nur bei Wohnraum-Mietverträgen. Gewerbe- und Verkaufsobjekte bleiben weiterhin davon unberührt. Trotz der Neuregelung kann es sich aber für den Vermieter weiterhin lohnen einen Makler zu beauftragen. Denn die Vermietung einer Wohnung bringt nicht nur Kosten sondern auch einen unterschätzen Aufwand mit sich. Gerne beraten wir Sie persönlich!


Haben Sie schon Ihre Finanzierung geklärt?!

Warum es sinnvoll ist frühzeitig mit Ihrer Bank die Finanzierungsfrage zu klären!

Sicherlich sind auch Sie Feuer und Flamme, wenn es um die Besichtigung Ihrer zukünftigen Immobilie geht. Aber bevor Sie das Haus oder die Wohnung schon innerlich einrichten, sollten Sie unbedingt die Finanzierung mit Ihrer Bank klären. Häufig platzt der Wunsch nach dem eigenen Wohntraum, weil die Finanzierung nicht zustande kommt. Von daher ist es wichtig, vor der ersten Besichtigung diese Frage geklärt zu haben, um mit einer gesicherten Finanzierung den Kaufprozess zu beginnen. Es ist üblicher Weise nicht notwendig, den genauen Betrag zu kennen, den Sie finanzieren möchten. Ermitteln Sie zusammen mit der Bank Ihres Vertrauens einen Finanzierungsrahmen ab. So können wir gleich zu Anfang nach der richtigen Immobilien für Sie suchen.

Sollten Sie keine Auskunft ohne entsprechende Objektdaten von Ihrer Bank erhalten, empfehlen wir Ihnen auch bei anderen Banken nachzufragen. Wir als Immobilienmakler können Sie viel effektiver beim Immobilienkauf unterstützen, wenn Sie eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank vorweisen können. Erst mit einer Finanzierungsbestätigung macht es Sinn, sich ihr Traumhaus reservieren zu lassen und um einen reibungslosen, sowie zügigen Kauf sicher zu stellen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank und lassen sich ihren persönlichen Finanzierungsrahmen bestätigen.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema haben, helfen wir Ihnen gerne weiter, damit Ihrem Wohntraum nichts im Wege steht.


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